Schützenclub -Wernsdorf e.V.
 
für Sportschützen und Jäger


 

 


Willkommen auf der Internetseite des Schützenclub - Wernsdorf e.V. 


*** AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 16.06.2023 19.00 Uhr - Einladungen wurden versendet! ***

Thema: Anschaffung und Finanzierung einer neuen AUTA für 100 m UND 300 m Stände!

Nach sehr umfangreichen Recherchen und Probeschießen wurde folgender Hersteller einer AUTA favorisiert, auf deren Webseite sich jeder vorab informieren kann:

https://silver-mountain-targets.de/index.php/de/


+++Aufsichten!+++

Der Vorstand bittet alle ernannten Aufsichten, sich an der Absicherung der monatlichen Aufsichtsplanung zu beteiligen!

Aufsichten müssen ih ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zur Absicherung der Einhaltung des WaffG und der Schießstandzulassung sicher im Umgang mit den Vorschriften sein, dazu muß man regelmäßig als Aufsicht eingesetzt werden, das ist bei inaktiven Aufsichten nicht gegeben und wird zur Abgabe der Aufsichtskarten führen. 

Wir planen eine verpflichtende Schulung für die Aufsichten an einem von 3 Tagen im Jahr, wobei sich jede Aufsicht einen Termin/Tag aussuchen kann und diesen ausgewählten Termin dem Vorstand mitteilen muß.

Die Termine sind an folgenden Samstagen (jeweils immer der 3. Samstag des Monats, an dem Vorstandssitzung ist):
17.06.2023   11.00 - 12.00 Uhr
19.08.2023   11.00 - 12.00 Uhr
16.09.2023   11.00 - 12.00 Uhr
Anmeldungen persönlich bei SK Claus Wendt oder info@sc-wernsdorf.de


Neue Nachrichten im Mitgliederbereich!

Hiermit werden alle Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V. aufgefordert, sich im Mitgliederbereich anzumelden, um interne Nachrichten des SC-Wernsdorf e.V. zeitnah zu erfahren!

Vereinsinterne Nachrichten werden nur noch im Mitgliederbereich veröffentlicht!


Ablauf zur Durchführung von Schnupperschießen

Aufgrund vieler Unstimmigkeiten bei der Handhabung von Schnupperschützen von Vereinsmitgliedern hier die Klarstellung und eindeutige Handhabungsweise:

Schnupperschießen dient grundsätzlich der Mitgliederwerbung und der Entscheidungshilfe dafür, ob ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft vom Interessenten abgegeben wird. Dazu besteht die Möglichkeit, nach frühzeitiger, vorheriger Anmeldung beim Sportleiter bzw. Vorstand+Sportleiter, 3 Termine innerhalb von 4 Wochen zu absolvieren, diese Termine werden zusammen mit dem Sportleiter organisiert, der dazu eine ausgewählte Aufsicht bestimmt. Es wird grundsätzlich mit Kleinkaliber Langwaffe angefangen, wobei je Termin eine Serie von 15 Schuss durchgeführt werden kann. Großkaliberwaffen des vermittelnden Vereinsmitgliedes, die zur Verfügung gestellt werden sollen, können nur nach Absprache mit dem Sportleiter und der vom Sportleiter bzw. Vorstand eingesetzten Aufsicht beim 3. Termin vom Schnupperschützen benutzt werden, wenn er dazu in der Lage sein sollte!

Wie alle wissen und auch auf unserer Seite veröffentlicht ist, ist das Schießen für jedermann bei uns nicht möglich, das hat versicherungstechnische Gründe. Wenn Vereinsmitgliedermitglieder sich besonders für den Verein engagieren, dann können auch kurzfristige Absprachen zur Durchführung von Schnupperschießen geprüft werden.


AUFSICHTEN - Einführung einer Aufwandsentschädigung

Aufsichten des SC-Wernsdorf e.V., die mindestens 2x je Monat für je 2 Stunden im Monatsplan als Aufsicht eingeteilt werden können, erhalten ab 01.07.2022 eine Aufwandsentschädigung 0,30 € je km für eine Fahrt Wohnung - Schießstand Wernsdorf (nur Hinfahrt).

Die 300 m Aufsichten erhalten zusätzlich eine Pauschale von 5,00 € für den Auf- u. Abbau.

Die Abrechnungszettel werden bis 30.06.22 vorbereitet, Unterschriften nur durch Vorsitzenden oder 1. Stellvertreter, Abrechnung in Folgemonat oder Monate sammeln.

Information für alle Vereinsmitglieder zum Fallscheibe-Schießen :

Ab sofort dürfen beim Fallscheibe-Schießen mit Kurzwaffenpatronen neben Bleigeschossen auch Voll- u. Teilmantelgeschosse verwendet werden. Die Joulezahlbegrenzung von 1.500 Joule ist dabei zu beachten! 

Es dürfen nur Vereinsmitglieder des SC-Wernsdorf e.V. am Fallscheibe-Schießen teilnehmen, diese müssen zwingend ihre BDS-Mitgliedschaft über die BDS-Gruppe des SC-Wernsdorf e.V. haben.


Bitte um Datenabgleich der Mitglieder am Ende dieser Seite!


NEU !!! Anmeldung zum 300m - Schießen:

Zum 300 m - Schießen bitte bis 12.30 Uhr jeweils Donnerstag oder Samstag auf dem Schießstand sein und an der TAFEL am Container ANMELDUNG (neben dem 100m-Stand-Eingangstor am Parkplatz) den Scheibenwunsch als Strich hinter Scheibe BDS Nr.2; BDMP ZG2/3; BDS Nr.9 oder Ordonanz eintragen (keine Namen eintragen). Die Aufsicht sieht dann an der Tafel, wieviel Bahnen aufgebaut werden müssen und welche Scheiben angebracht werden sollen.

Schützen die später kommen, können nur die aufgebauten, freien Bahnen nutzen oder müssen warten, bis eine Bahn frei wird ! Eine Reservierung einer Bahn erfolgt in der Regel nicht. Im angegebenen Zeitraum im Monatsplan wird das Schießen sicher gestellt.  15.30 Uhr muß der Schütze spätestens am Schießtisch sein, also 1 Stunde vor Ende des Schießbetriebes muß man in jedem Fall da sein !

Aber, die Aufsichten sind ehrenamtlich tätig, d.h. wenn kein Schütze mehr zu Schiessen da ist, wird abgebaut, das kann auch mal schon 15.00 Uhr sein ! Bitte beachten !


Neu: Der Mitgliederbereich

Hier werden in Zukunft vereinsinterne Dinge und im Weiteren Themen veröffentlicht, die nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen.

Wie bekommt ein Mitglied des SCW Zugang: 

1. Jedes Mitglied muß sich unter dem Passwortfenster als Nutzer registrieren.
2. Diese Nutzeranfrage bestätige ich nach der Überprüfung, ob es tatsächlich ein Vereinsmitglied ist.
3. Jeder neue Nutzer bekommt eine Email mit einem Bestätigungslink, der bestätigt werden muß.
4. Nach dieser Bestätigung kommt die Email mit dem Link, bei dem man sich selbst ein Passwort vergeben kann.
Das wars.
5. Hat man das Passwort mal vergessen, kann man ein neues Passwort generieren lassen.

Zur Beachtung: Die gesendeten "Link`s" sind nur 24 Stunden gültig!

Der Schützenclub - Wernsdorf e.V.

Unser Verein betreibt eine zugelassene Schießsportanlage. Diese Schießsportanlage mit ihren Schießständen wurde von den Gründern und älteren Generationen von Mitglieder mit viel Einsatz erbaut. Dadurch können nun nachfolgende Generationen von Mitgliedern den vielfältigen Schießsport hier betreiben. An den Nachfolgern ist es nun, diese Schießsportanlage mit ebenso viel Einsatz zu pflegen und Instand zu halten. 

Ziel ist die Förderung und Ausübung sportlichen und jagdlichen Schießens, die Bildung und Förderung von Kinder- und Jugendgruppen sowie die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft. Dazu gehört ebenfalls die Pflege der Traditionen und des Brauchtums des Schützenwesens.


Wer darf bei uns schießen ?

  • Aus versicherungstechnischen Gründen generell nur WBK-Besitzer, die Mitglied in einem Schützenverein sind, der einem zugelassenen Verband angeschlossen ist, und Jäger.
  • Vereinsmitglieder des SC-Wernsdorf e.V. ohne WBK, z.B. auf dem Weg zum Erreichen der Bedingungen zur WBK o.ä..
  • Vereine mit Jahresverträgen über Nutzungszeiten und Gastschützen im Tagesbetrieb.
  • Einzelne Gastschützen sind immer willkommen und können stundenweise Bahnen mieten.
  • Gastschützen dürfen keine eigenen Gäste ohne WBK mitbringen! Jeder Schütze muss die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
  • Mietzeiten im Jahresvertrag: Jeweils zwei Stunden im Tagesrhythmus, Mietzeiten sind keine reinen Schießzeiten. Auf- und Abrüstzeiten gehören dazu.
  • Schnupperschießen zum Zweck der Mitgliederwerbung ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Vorstand per Telefon, Mail oder vor Ort möglich. Die Betreuung wird dann festgelegt. Waffen und Munition für Schnupperschützen sind vorhanden.
  • Achtung: Schwarzpulver-Schießen 25/50m, 100m und 300m muß von Gästen des SC-Wernsdorf e.V. vorher in jedem Fall angemeldet werden: Email: info@sc-wernsdorf.de, weil dafür zwingend eine Aufsicht mit einer Erlaubnis nach §27 SprengG gestellt werden muß.
  • Schießen für Jedermann ist beim SC-Wernsdorf e.V. nicht möglich!


 

 * Mehrzweckgebäude *


Was darf bei uns geschossen werden ?

Groß- u. Kleinkaliber -  Kurz- und Langwaffen

BDS - Fallscheiben - & BDS - Speedschießen (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V. mit BDS-Mitgliedschaft über die BDS-Gruppe des SC-Wernsdorf e.V.)

Trap Trainingsanlage (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)

BDS-Westernschießen

Longrange-Schießen mit Schwarzpulver

Field-Target

Druckluft Kurz- und Langwaffen


Regelungen Schießbetrieb

Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V., die als Aufsichtsperson im Vereinsregister eingetragen sind und die Schlüssel für die Anlage erhalten haben, dürfen die Freizeiten auf dem 25/50m - Stand und 100m - Stand von Mittwoch bis Freitag jeweils von 09.00 - 19.00 Uhr für Trainingszwecke nutzen.

Arbeitseinsätze haben jedoch immer Vorrang!


Entgelte

Nutzungsentgeltordnung zur Mitbenutzung unserer Schießsportanlagen seit 01.01.2016:

Für Verbände und Vereine werden ab zwei Bahnen, jeweils für zwei Stunden an Samstagen von 09.00 -11.00 Uhr, von 11.00 -13.00 Uhr und von 13.30 -15.30 Uhr sowie an Sonntagen von 09.00 -12.00 Uhr bei mindestens 12 Terminen im Jahr, Nutzungsverträge abgeschlossen, in denen das Nutzungsentgelt vereinbart wird.

Für Gastschützen (Schützen, die eine WBK besitzen  und den Nachweis einer Vereinszugehörigkeit eines zugelassenen Dachverbandes gemäß § 15 WaffG haben) werden zu den üblichen Öffnungszeiten des SC-Wernsdorf e.V. (siehe Aushang und Internet) Schießbahnen zu folgendem Entgelt stundenweise je Schütze erhoben. 

Die bezahlte Zeit ist keine reine Schießzeit, sie beinhaltet alle Vorbereitungs- und Abrüstzeiten am Schießtisch.


Bitte beachten Sie, dass eine Kartenzahlung nicht möglich ist.

Entgelte:

Zu den Betriebszeiten Mittwoch bis Freitag:

25/50 m und 100 m Anlagen

300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige

10,00 € je Bahn / Stunde

15,00 € je Bahn / Stunde

Zu den Betriebszeiten Samstag und Sonntag:

25/50 m und 100 m Anlagen

300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige

12,00 € je Bahn / Stunde

15,00 € je Bahn / Stunde

Zu allen Betriebszeiten:

Westerntraining & Schwarzpulver-Schießen 300m B11 und B12

Field-Target-Schießen gesamte Trainingszeit

Trap (nur Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)

12,00 € je Bahn / Stunde

10,00 € je Bahn / Stunde

Serie 4,00 €


Achtung:

Der Jahresplan 2022 ist unter Vorbehalt eingestellt.

Wir weisen darauf hin, dass nur innerhalb unserer Öffnungszeiten geschossen werden darf!

Es gilt ein absolutes Foto- und Filmverbot auf dem Schießstand. Ausnahmen können auf Anfrage vom Vorstand oder Betreiber erteilt werden. Es ist ausnahmslos verboten, Bilder vom Schießstand in sozialen Medien oder anderen Kommunikationsmedien zu veröffentlichen.


Rechtsecke Waffenrecht

Zusammenfassung: 

1.

Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Zentralfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind verbotene Gegenstände, sofern keine Ausnahmegenehmigung des BKA vorliegt.

2.

Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Randfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!

Begründung 

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (das trifft also auch auf KK - Selbstlader zu!)

Hierbei ist es völlig unrelevant, ob diese Magazine blockiert sind oder nicht, dazu gibt es in der Verordnung keine Aussage!

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

Anlage 2 zum Waffengesetz

Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

(Nicht vollständig, aber für uns besonders relevant):

1.2.1.2                                                                                                                                                                                                                               Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt;                                                                                                              

1.2.4.3

Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;

1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4;

1.2.6
halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

Aussage BKA zu diesem Thema:

Aussage BKA
BKA zu Magazinen .22lr.pdf (46.15KB)
Aussage BKA
BKA zu Magazinen .22lr.pdf (46.15KB)