Willkommen auf der Internetseite des Schützenclub - Wernsdorf e.V.
An alle Mitglieder, die 2021 an BDS-Landesmeisterschaften teilgenommen haben, überweist umgehend eure Startgelder an unseren Verein!
Vorabinformation Kantinenangebot zum Himmelfahrts-Wochenende:
Donnerstag, 26.05.22: EISBEIN ESSEN !
Freitag, 27.05.22: Normale Küche lt. Angebot !
Samstag, 28.05.22: Grillfeier mit Bratwürsten, Steaks und Rippchen !
Information für alle Vereinsmitglieder zum Fallscheibe-Schießen :
Ab sofort dürfen beim Fallscheibe-Schießen mit Kurzwaffenpatronen neben Bleigeschossen auch Voll- u. Teilmantelgeschosse verwendet werden. Die Joulezahlbegrenzung von 1.500 Joule ist dabei zwingend zu beachten! Weiterhin dürfen nur Vereinsmitglieder des SC-Wernsdorf e.V. mit BDS-Mitgliedschaft am Fallscheibe-Schießen teilnehmen.
Beachtet das auch bei der Vereinsmeisterschaft Fallscheibe am Himmelfahrts-Wochenende (Freitag)!
Bitte um Datenabgleich der Mitglieder am Ende dieser Seite!
NEU !!! Anmeldung zum 300m - Schießen:
Zum 300 m - Schießen bitte bis 12.30 Uhr jeweils Donnerstag oder Samstag auf dem Schießstand sein und an der TAFEL am Container ANMELDUNG (neben dem 100m-Stand-Eingangstor am Parkplatz) den Scheibenwunsch als Strich hinter Scheibe BDS Nr.2; BDMP ZG2/3; BDS Nr.9 oder Ordonanz eintragen (keine Namen eintragen). Die Aufsicht sieht dann an der Tafel, wieviel Bahnen aufgebaut werden müssen und welche Scheiben angebracht werden sollen.
Schützen die später kommen, können nur die aufgebauten, freien Bahnen nutzen oder müssen warten, bis eine Bahn frei wird ! Eine Reservierung einer Bahn erfolgt in der Regel nicht. Im angegebenen Zeitraum im Monatsplan wird das Schießen sicher gestellt. 15.30 Uhr muß der Schütze spätestens am Schießtisch sein, also 1 Stunde vor Ende des Schießbetriebes muß man in jedem Fall da sein !
Aber, die Aufsichten sind ehrenamtlich tätig, d.h. wenn kein Schütze mehr zu Schiessen da ist, wird abgebaut, das kann auch mal schon 15.00 Uhr sein ! Bitte beachten !
Neu: Der Mitgliederbereich
Hier werden in Zukunft vereinsinterne Dinge und im Weiteren Themen veröffentlicht, die nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen.
Wie bekommt ein Mitglied des SCW Zugang:
1. Jedes Mitglied muß sich unter dem Passwortfenster als Nutzer registrieren.
2. Diese Nutzeranfrage bestätige ich nach der Überprüfung, ob es tatsächlich ein Vereinsmitglied ist.
3. Jeder neue Nutzer bekommt eine Email mit einem Bestätigungslink, der bestätigt werden muß.
4. Nach dieser Bestätigung kommt die Email mit dem Link, bei dem man sich selbst ein Passwort vergeben kann.
Das wars.
5. Hat man das Passwort mal vergessen, kann man ein neues Passwort generieren lassen.
Zur Beachtung: Die gesendeten "Link`s" sind nur 24 Stunden gültig!
Der Schützenclub - Wernsdorf e.V.
Unser Verein betreibt eine zugelassene Schießsportanlage. Diese Schießsportanlage mit ihren Schießständen wurde von den Gründern und älteren Generationen von Mitglieder mit viel Einsatz erbaut. Dadurch können nun nachfolgende Generationen von Mitgliedern den vielfältigen Schießsport hier betreiben. An den Nachfolgern ist es nun, diese Schießsportanlage mit ebenso viel Einsatz zu pflegen und Instand zu halten.
Ziel ist die Förderung und Ausübung sportlichen und jagdlichen Schießens, die Bildung und Förderung von Kinder- und Jugendgruppen sowie die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft. Dazu gehört ebenfalls die Pflege der Traditionen und des Brauchtums des Schützenwesens.
Wer darf bei uns schießen ?
* Mehrzweckgebäude *
Was darf bei uns geschossen werden ?
Groß- u. Kleinkaliber - Kurz- und Langwaffen
BDS - Fallscheiben - & BDS - Speedschießen (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V. mit BDS-Mitgliedschaft)
Trap Trainingsanlage (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)
BDS-Westernschießen
Longrange-Schießen mit Schwarzpulver
Field-Target
Druckluft Kurz- und Langwaffen
Regelungen Schießbetrieb
Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V., die als Aufsichtsperson im Vereinsregister eingetragen sind und die Schlüssel für die Anlage erhalten haben, dürfen die Freizeiten auf dem 25/50m - Stand und 100m - Stand von Mittwoch bis Freitag jeweils von 09.00 - 19.00 Uhr für Trainingszwecke nutzen.
Arbeitseinsätze haben jedoch immer Vorrang!
Entgelte
Nutzungsentgeltordnung zur Mitbenutzung unserer Schießsportanlagen seit 01.01.2016:
Für Verbände und Vereine werden ab zwei Bahnen, jeweils für zwei Stunden an Samstagen von 09.00 -11.00 Uhr, von 11.00 -13.00 Uhr und von 13.30 -15.30 Uhr sowie an Sonntagen von 09.00 -12.00 Uhr bei mindestens 12 Terminen im Jahr, Nutzungsverträge abgeschlossen, in denen das Nutzungsentgelt vereinbart wird.
Für Gastschützen (Schützen, die eine WBK besitzen und den Nachweis einer Vereinszugehörigkeit eines zugelassenen Dachverbandes gemäß § 15 WaffG haben) werden zu den üblichen Öffnungszeiten des SC-Wernsdorf e.V. (siehe Aushang und Internet) Schießbahnen zu folgendem Entgelt stundenweise je Schütze erhoben.
Die bezahlte Zeit ist keine reine Schießzeit, sie beinhaltet alle Vorbereitungs- und Abrüstzeiten am Schießtisch.
Bitte beachten Sie, dass eine Kartenzahlung nicht möglich ist.
Entgelte:
Zu den Betriebszeiten Mittwoch bis Freitag:
25/50 m und 100 m Anlagen
300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige
10,00 € je Bahn / Stunde
15,00 € je Bahn / Stunde
Zu den Betriebszeiten Samstag und Sonntag:
25/50 m und 100 m Anlagen
300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige
12,00 € je Bahn / Stunde
15,00 € je Bahn / Stunde
Zu allen Betriebszeiten:
Westerntraining & Schwarzpulver-Schießen 300m B11 und B12
Field-Target-Schießen gesamte Trainingszeit
Trap (nur Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)
12,00 € je Bahn / Stunde
12,00 € je Bahn / Stunde
Serie 4,00 €
Achtung:
Der Jahresplan 2022 ist unter Vorbehalt eingestellt.
Wir weisen darauf hin, dass nur innerhalb unserer Öffnungszeiten geschossen werden darf!
Es gilt ein absolutes Foto- und Filmverbot auf dem Schießstand. Ausnahmen können auf Anfrage vom Vorstand oder Betreiber erteilt werden. Es ist ausnahmslos verboten, Bilder vom Schießstand in sozialen Medien oder anderen Kommunikationsmedien zu veröffentlichen.
Corona:
Der gesamte Schießstand, incl. Kantine und Diabolo-Center, ist ab Montag, den 04.04.2022, wieder OHNE jegliche EINSCHRÄNKUNGEN und TESTS für ALLE geöffnet!!!
Rechtsecke Waffenrecht
Zusammenfassung:
1.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Zentralfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind verbotene Gegenstände, sofern keine Ausnahmegenehmigung des BKA vorliegt.
2.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Randfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
Begründung
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (das trifft also auch auf KK - Selbstlader zu!)
Hierbei ist es völlig unrelevant, ob diese Magazine blockiert sind oder nicht, dazu gibt es in der Verordnung keine Aussage!
(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.
(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
Anlage 2 zum Waffengesetz
Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
(Nicht vollständig, aber für uns besonders relevant):
1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt;
1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;
1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4;
1.2.6
halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
Aussage BKA zu diesem Thema: